FAQ

Kletterhallenböden

Weil diese extrem robust und sicher sind und sich seit vielen Jahren in Kletterhallen bewähren.

Für den Innenbereich gibt es 2 mögliche Bodensysteme: REGUPOL climb 77 und REGUPOL climb 42.

Sollte eine Fußbodenheizung geplant oder vorhanden sein, empfehlen wir den Aufbau REGUPOL climb 42.

Für den Außenbereich empfehlen wir unsere Plattenware REGUPOL climb FX oder unser Bodensystem REGUPOL climb fun.

Der REGUPOL climb 77 ist spürbar weicher und liefert eine sehr gute Stoßdämpfung (gerade für Stürze bis zur dritten Zwischensicherung, ca. 5 Meter)

 Er ist nicht geeignet, wenn eine Fußbodenheizung verwendet werden soll.

Der REGUPOL climb 42 ist geeignet für Fußbodenheizungen und liefert ebenfalls eine gute Stoßdämpfung.

Ja, beide Böden für den Innenbereich sind befahrbar.

z. B. mit weißen Raupenketten aus Gummi (wegen Abfärbung sollten keine schwarzen Gummiketten verwendet werden), die Belastungswerte gemäß Infoblatt sind einzuhalten.

Bei der Verwendung der Stützarme sind Druckverteilplatten zu verwenden.

Bevor Sie den Boden erstmalig befahren, sprechen Sie uns bitte an.

Sie können aus 16 Standardfarben oder aus 16 Sonderfarben wählen.

Zur Verlegung benötigen wir einen planebenen, trockenen und sauberen Beton-/ oder Estrichuntergrund (Ebenheit +/- 4 mm unter der 4 m Latte).

Ja, diese sind grundsätzlich möglich. Ob dies auch wirklich praktikabel ist, sollten Sie mit einem Fachberater von uns klären.

Dies ist abhängig von der Objektgröße. Mindestens jedoch eine Woche aufgrund der Trocknungszeiten der flüssigen Beschichtungen.

Nein, es gibt keine Norm / gesetzliche Vorschrift für den Boden von Kletterhallen.

Die Norm „DIN 12572-1:2017-05“ empfiehlt den Einbau von stoßdämpfenden Böden. Das Kletterhallenhandbuch des DAV empfiehlt ebenfalls einen stoßdämpfenden Boden.

Es bleibt festzuhalten: Stand der Technik ist ein Boden wie REGUPOL climb.

Nein, unser REGUPOL climb Boden ist dafür nicht geeignet, da er zu hart ist. Genormte Bouldermatten sind zu verwenden.

Z. B. ist hier die Firma Bänfer aus Bad Wildungen ein guter Ansprechpartner.

Eine regelmäßige Reinigung / Pflege ist für die Performance des Bodens elementar wichtig.

Die Erstausstattung an Pflege/ und Reinigungsmitteln stellen wir Ihnen bei der Abnahme kostenlos zur Verfügung.

REGUPOL arbeitet sehr eng mit diversen Firmen zusammen die Wände errichten. Gerne helfen wir Ihnen projektbezogen weiter. Sprechen Sie uns an.

Es gibt ein Reparaturset für kleine Beschädigungen in der Oberfläche.

Bei größeren Beschädigungen muss die Reparatur zwingend durch unsere eigenen Monteure erfolgen.

Dank der langen Lebensdauer sind viele unserer Böden seit Jahrzehnten im Einsatz. (sachgerechte Benutzung vorausgesetzt).

Es gibt viele Projekte, die diese Aussage beweisen bzw. auf dem besten Weg dahin sind.

Sollte der Belag aber irgendwann unansehnlich werden oder Verschleißspuren aufweisen, so kann man die Fläche mit einem sog. Facelift (d. h. einer neuen Farbschicht/Beschichtung) versehen.

Nein, das geht nicht. Nur Monteure von REGUPOL können / dürfen den Boden installieren.

REGUPOL verwendet keine Subunternehmer.

Lose Materialien (Sand, Kies o. Ä.) unterliegen einem natürlichen Verteileffekt, d. h. es kann nicht gewährleistet sein, dass der notwendige Fallschutz dauerhaft vorhanden ist.

Ferner werden die Griffe / Tritte verschmutzt und nutzen daher schneller ab.  Ebenfalls wird der Innenbereich der Kletterhalle verschmutzt und muss öfters gereinigt werden.

Einen dauerhaften Fallschutz (ohne zusätzliche Verschmutzung der Innenbereiche) bieten unsere Böden (REGUPOL climb FX und REGUPOL climb fun).

Für unsere REGUPOL climb Böden gilt die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAK Nummer). Diese EAK Nummer bezieht sich auf tatsächliche Abfälle nach ihrer Herkunft und ist damit nicht produkt-, sondern anwendungsbezogen.

Vorschlag für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung gemäß EAKV für die unverklebten / unbeschichteten Produkte lautet 07 02 99.

Sollte das Produkt verklebt bzw. beschichtet sein, so lautet der Abfallschlüssel 17 02 03.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen bzgl. der Beachtung der örtlichen Vorschriften.

Je nach Belagssystem erreichen die Böden entweder Cfl s1 oder Bfl s1. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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